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ZVers 2, März 2024, Seite 53

Die AVB-Kontrolle von Datenschutzhinweisen

Dargestellt am Beispiel von

Martin Schauer

Die vorliegende Arbeit ist eine erweiterte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am am Wiener Versicherungsrechtstag gehalten hat. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten; der Anmerkungsapparat strebt keine Vollständigkeit an.

1. Anlassfall

1.1. Verfahrensgegenstand

Gegenstand des Verfahrens war eine Verbandsklage des VKI gegen einen Versicherer. Sie wurde auf der Grundlage von §§ 28 ff KSchG eingebracht und war auf die Unterlassung der Verwendung bestimmter Datenschutzhinweise im Versicherungsantrag gerichtet. Die Klägerin berief sich dabei auf die Verletzung des Transparenzgebots gemäß § 6 Abs 3 KSchG. Der OGH entschied im November 2022 über das Klagebegehren. Mit der Entscheidung vom , 7 Ob 112/22d, wurde kein völliges Neuland betreten. Einige Wochen zuvor hatte der OGH mit der Entscheidung vom , 6 Ob 106/22i, ebenfalls bereits über die Transparenz von Datenschutzhinweisen zu urteilen gehabt; im Anlassfall ging es um ein Unternehmen, das eine gewerbliche Autovermietung betrieb. Auch in späteren Judikaten des OGH ging es um die Transparenzkontrolle von Datenschutzhinweisen durch Unternehmer; namentlich sind dies die Entscheidungen vom , 6 Ob 222/22y, betreffend einen Anbieter von Privatfernsehen s...

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