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Energiekostenzuschuss für neue Selbständige für 2023
Am hat sich der Nationalrat für eine Novelle zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz ausgesprochen. Die Novelle betrifft das Pauschalfördermodell des Energiekostenzuschusses (Energiekostenpauschale). Um sämtliche Förderanträge von Kleinunternehmen für das Jahr 2023 abwickeln zu können, sollen technische Adaptierungen vorgenommen werden. Außerdem ist geplant, die Gültigkeitsdauer des Gesetzes zur Durchführung der Förderprogramme bis Ende 2025 zu verlängern. Darüber hinaus soll neuen Selbständigen auch für das Jahr 2023 ein Energiekostenzuschuss in Höhe von 410 Euro gewährt werden. Die Auszahlung soll in Form einer einmaligen Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto im dritten Quartal 2024 erfolgen.