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Entlastungsmaßnahme bei Doppelbesteuerung
Entscheidung: RV/7100082/2022; Revision zugelassen.
Norm: § 48 Abs 5 BAO.
Die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme gemäß § 48 BAO unter dem Gesichtspunkt des „Erfordernisses der Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" wird von Lehre und Rechtsprechung bejaht, wenn eine „echte internationale Doppelbesteuerung“ vorliegt; worunter die Erhebung gleicher oder gleichartiger Steuern von demselben Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand und denselben Zeitraum verstanden wird ( mwN).
Anm: Eine ausführliche Besprechung zu diesem Erkenntnis folgt in der kommenden Ausgabe.