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Haftung für Lohnsteuern, deren Bezahlung vom Masseverwalter angefochten wurde
Werden ungewidmete Saldozahlungen, mit denen auch von der Gesellschaft gemeldete Lohnsteuern nach deren Fälligkeit abgedeckt wurden, vom Masseverwalter erfolgreich angefochten, fehlt es für eine Haftung des Geschäftsführers hinsichtlich dieser wieder aufgelebten Lohnsteuerforderungen am Kausalzusammenhang zwischen seiner Pflichtverletzung und dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft.
1. Der Fall
Die primärschuldnerische Gesellschaft war mit der termingerechten Entrichtung der laufend anfallenden Selbstbemessungsabgaben ständig im Rückstand. Wiederholt gewährte Ratenbewilligungen wurden nicht eingehalten. Die monatlich fälligen Lohnabgaben wurden im haftungsrelevanten Zeitraum dem Finanzamt zwar fristgerecht bekannt gegeben, zu den Fälligkeitsterminen erfolgte aber keine Entrichtung, vielmehr wurden stets nur ungewidmete Teilzahlungen auf den offenen Rückstand geleistet.
Ein im Juni 2016 gestellter Insolvenzantrag des Finanzamtes wurde vom Insolvenzgericht zunächst abgewiesen; einem Rekurs gab das zuständige OLG Ende Oktober 2016 statt. Schließlich wurde das Sanierungsverfahrens am über A...