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Keine zeitanteilige Abschreibung des Agios am Sekundärmarkt erworbener Anleihepapiere
Zur steuerrechtlichen Maßgeblichkeit des im Börsenkurs zum Ausdruck kommenden Teilwerts trotz entgegenstehender Sonderbewertungsvorschriften des Bankwesengesetzes
Der Zinssatz bei der Ausgabe von Anleihepapieren ist unter anderem vom Zinsniveau des Marktes abhängig. Bevorzugt ein Investor bei der Anlage in Anleihen eine gleichbleibend hohe Verzinsung gegenüber der Chance – aber auch dem Risiko – eines steigenden oder fallenden Marktzinsniveaus, dann bietet sich der Erwerb festverzinslicher Wertpapiere an. Dabei wird uU ein Aufschlag (Agio) auf den Nennwert, der in der Regel auch den Rückzahlungs- bzw Einlösungsbetrag darstellt, anfallen. Der Kurswert solcher Schuldverschreibungen wird sich – ein gleichbleibendes Emittentenrisiko vorausgesetzt – dann gleichmäßig über die Laufzeit entwickeln, wenn der Marktzinssatz gleich bleibt.
Kommt es dagegen – wie bis vor einigen Jahren – zu einem kontinuierlichen Absinken des Marktzinssatzes, dann führt dies zu einer Überverzinslichkeit in der Vergangenheit, also zu Zeiten eines höheren Zinsniveaus ausgegebener Festzinsanleihen. Werden diese später am Sekundärmarkt erworben, dann schlägt sich dies folglich in einem – uU zusätzlich zu einem ursprünglichen Ausgabeaufschlag zu leistenden – (weiteren) Preisaufschlag (Agio, Überparibetrag) nieder. Kommt es auch nach dem Erwerb solcher Anleihen zu weiteren Zins...