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Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022
Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums für gemeinnützige Bauvereinigungen
Bereits im Regierungsprogramm 2020–2024 bekannte sich die Bundesregierung zur Förderung von Eigentumsbildung. Als Maßnahmen zur Zielerreichung wurden die regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Wohnbauförderungssysteme der Länder, die Senkung der Baukosten, die Überprüfung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes hinsichtlich der Weitergabe der Kreditkonditionen bei der Übergabe von der Wohnbaugenossenschaft auf den Mietkaufenden sowie der Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum genannt. Als konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des letzten Punktes wurden die Schaffung eines Ansparmodells für den Mietkauf, die Erhöhung der Transparenz der Kalkulation sowie die Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von 20 auf zehn Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption genannt. Die Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von 20 auf zehn Jahre wurde nun in der Regierungsvorlage zum ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil 1 (im Folgenden: ÖkoStRefG 2022) umgesetzt. Demnach soll es bei nachträglicher Übertragung einer Wohnung ins Wohnungseigentum gemäß § 15c WGG nach zehn Jahren zu keiner Vorsteuerberichtigung kommen.