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Änderung des Ausmaßes der Betreuung durch den Vater
iFamZ 2021/195
Eine Änderung des Ausmaßes der Betreuung der drei Kinder durch den Vater in der Form, dass er sie statt an jedem Wochenende nur mehr an drei von vier Wochenenden im Monat – jeweils von Freitag bis Montag in der Früh – betreut, gibt Anlass für eine Neubemessung des von ihm zu leistenden Geldunterhalts.
Mit Beschluss vom wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters (jeweils ab ) für sein älteres Kind M., geboren 2009, mit monatlich 225 € und für die beiden jüngeren Kinder J. und V., geboren 2011 und 2013, mit jeweils 175 € festgesetzt. Dem lag ein am gleichen Tag bei Gericht erzieltes Einvernehmen zwischen dem Vater und den durch den KJHT vertretenen Kindern zugrunde, nach dem die Bemessung des Unterhalts – aufgrund seines hohen Einkommens von monatlich netto 4.500 € (und des Einkommens der Mutter von 1.700 €) – mit dem zweifachen Regelbedarf und unter Vornahme eines 66%igen „Abzugs“ wegen überdurchschnittlicher Betreuung der Kinder durch den Vater erfolgen sollte. Das Erstgericht verwies in der Begründung seines unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschlusses im Wesentlichen auf diese Parameter sowie das „Einverständnis der Parteien“.
Mit außergerichtl...