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Nichtanerkennung von durch die steuerliche Vertretung fingierten Vorsteuerbeträgen
Entscheidung: Ra 2021/15/0014 (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 12 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Im Zuge einer Außenprüfung bei einer GmbH wurde festgestellt, dass ein (in der Folge strafrechtlich verurteilter) Mitarbeiter des steuerlichen Vertreters zu hohe Vorsteuerabzüge für die GmbH geltend gemacht und die daraus entstandenen Guthaben auf sein Konto überwiesen hatte. Das Finanzamt versagte die geltend gemachten Vorsteuern.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, mangels tatsächlich bezogener Leistungen sei kein Recht auf Vorsteuerabzug entstanden.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird vorgebracht, das BFG sei zu Unrecht von der Zurechnung der Buchhaltungsmanipulationen durch den Kanzleimitarbeiter des steuerlichen Vertreters der GmbH ausgegangen, obwohl diese in Bezug auf diese Beträge keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht habe. Die GmbH müsse sich die Buchhaltungsmanipulationen und missbräuchlichen Eingaben und Anträge über FinanzOnline stellvertretungsrechtlich nicht zurechnen lassen.
Diesem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass das BFG den Vorsteuerabzug nicht deshalb versagt hat, weil es die manipulativen Handlungen des Mitarbeiters des steuer...