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SWK 9, 20. März 2024, Seite 461

Scheingewinnbesteuerung bei Immobilien und Wertpapieren

Nominalwertprinzip führt bei längerer Behaltedauer zu einer erheblichen Steuerbelastung

Gerald Moser

Immobilien werden im Regelfall über lange Perioden gehalten. Mittelfristig steigende Preise (Inflation) haben daher aufgrund des Nominalwertprinzips beachtliche Auswirkungen auf einen allfälligen Veräußerungsgewinn. Während im Bereich der progressiven Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen die kalte Progression zumindest automatisiert partiell beseitigt wurde, wurden bislang im Bereich der Veräußerungsgewinne von Immobilien und Wertpapieren im Privatvermögen keinerlei inflationsmindernde Maßnahmen gesetzt.

1. Wirtschaftliches Umfeld

In den letzten Jahren haben sich die Immobilienpreise, ua aufgrund der niedrigen Zinsen, stark erhöht. Zusätzlich hat die Inflation in den letzten beiden Jahren eine seit Jahren nicht gekannte Dynamik entwickelt. Das gegenwärtige Besteuerungssystem fußt hingegen seit jeher auf dem Nominalwertprinzip, einer auf Nominalbeträgen aufbauenden Geldrechnung. Nach jahrelanger politischer Diskussion hat man sich auf die (partielle) Abschaffung der kalten Progression im Bereich des progressiven Einkommensteuertarifs geeinigt. Diese wurde in zwei Schritte geteilt: Der erste Schritt umfasst eine automatische Anpassung an die Inflation, womit zwei Drittel der...

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