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Auswirkungen des GesRÄG 2023 auf die Gründungsprivilegierung
Eine Analyse der Neuerungen und praktischen Herausforderungen
Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) führte zu wesentlichen Neuerungen im Gesellschaftsrecht, wobei sich die Stimmen in der Literatur seither insbesondere mit der neuen Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft auseinandersetzen. Vergleichsweise spärlich behandelt wird das ebenfalls im GesRÄG 2023 normierte Außerkrafttreten der ehemals in § 10b GmbHG verankerten Gründungsprivilegierung. Aufgrund der mit dem GesRÄG 2023 eingeführten Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 35.000 Euro auf 10.000 Euro besteht dem Gesetzgeber zufolge kein Bedarf für die Beibehaltung der Gründungsprivilegierung. Nachfolgend sollen die Auswirkungen dieser Änderungen auf die rund 32.000 (Stand 2023) gründungsprivilegierten Gesellschaften aufgezeigt werden.
1. Überblick
Seit dem bestand die Möglichkeit, bei der Gründung einer GmbH die sogenannte Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen. Hiervon machten mit Stand 2023 insgesamt rund 32.000 – und bezogen auf das Jahr 2019 40,76 % – der GmbH-Gründer Gebrauch. Die Gründungsprivilegierung ermöglichte – bei entsprechender Berücksichtigung im (ursprünglichen) Gesellschaftsvertrag – die Gründ...