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Konsultationsvereinbarung mit Griechenland
Mit , 2024-0.081.962, wurde eine Konsultationsvereinbarung veröffentlicht, die die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 DBA Griechenland betrifft. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.