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SWK 7, 1. März 2024, Seite 409

Steuerpflicht kraft Rechnungslegung bei Gefährdung des Steueraufkommens

Entscheidung: EU 2023/0009 (Ro 2023/13/0014) (Vorabentscheidungsersuchen); vorangegangenes Finanzamt Österreich, C-378/21.

Normen: Art 203, 238 MwStSyst-RL.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH unterzog die Eintrittsgelder zu einem von ihr betriebenen Indoor-Spielplatz dem (unrichtigen) Umsatzsteuersatz von 20 % (Kleinbetragsrechnungen gemäß § 11 Abs 6 UStG). In der Folge korrigierte sie die Umsatzsteuererklärung unter Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 13 %. Die Leistungen wurden nicht ausschließlich an Nichtunternehmer erbracht. Das Finanzamt erkannte die Berichtigung nicht an, weil weder die Rechnungen berichtigt noch entsprechende Gutschriften an die Kunden weitergeleitet werden könnten.

Das BFG änderte nach Ergehen des Finanzamt Österreich, C-378/21, den Umsatzsteuerbescheid ab und ging davon aus, dass nur 0,5 % des Gesamtumsatzes nicht auf Endverbraucher entfallen und damit in diesem Ausmaß eine – die Steuerschuld kraft Rechnungslegung bewirkende – Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens vorliege.

S. 410 Vorlagefragen:

1.

Ist Art 203 MwStSyst-RL dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung erbracht hat u...

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