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Nominelle Beträge im Zuge der Abschaffung der kalten Progression
Höhere Steuerbelastung infolge steigender Preise
Steigende Preise (Inflation) haben mannigfache Auswirkungen auf die Besteuerung. Die progressive Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen führt zur sogenannten „kalten Progression“. Im Kapitalgesellschaftsbereich existiert ein fixer Steuersatz, unabhängig vom steuerpflichtigen Einkommen. Zumal die Ertragsbesteuerung im gegenwärtigen österreichischen Steuerrecht auf dem Nominalwertprinzip basiert, führen steigende Preise zu einer Scheingewinnbesteuerung. Aber auch nominelle Beträge, in deren Höhe steuerliche Begünstigungen im weiteren Sinn – wie Freibeträge oder Freigrenzen – bestehen, verlieren infolge steigender Preise an „Wert“ und führen zu einer effektiv erhöhten Steuerbelastung.
1. Wirtschaftliches Umfeld
In den letzten beiden Jahren hat die Inflation eine seit Jahren nicht gekannte Dynamik entwickelt. Nach jahrelanger politischer Diskussion hat man sich auf die (partielle) Abschaffung der kalten Progression geeinigt. Diese wurde in zwei Schritte geteilt; der erste umfasst eine automatische Anpassung an die Inflation. Damit beseitigt der Gesetzgeber letztlich zwei Drittel der kalten Progression automatisiert. In einem zweiten Schritt (diskretionäre Maßnahmen) hat die Bund...