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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 3

OLG Wien: Beschlussanfechtung bei Bestellung eines Prozessvertreters und bei bereits abgeschlossenem Prozessvergleich

In der Entscheidung vom , 33 R 77/23w, befasste sich das OLG Wien mit der Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Generalversammlung. Die Klägerin (eine GmbH) gründete mit der X. GmbH & Co KG (kurz: X. KG) gemeinsam die Beklagte (auch eine GmbH). An dieser hält die X. KG einen Anteil von 70 %, die Klägerin einen Anteil von 30 %. Zu den Geschäftsführern der Beklagten wurden N. N. (Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der X. KG) und P. P. (Geschäftsführer der Klägerin) bestellt.

Die Klägerin begehrte die Nichtigerklärung der gefassten Beschlüsse, mit denen P. P. mit Ablauf einer dreimonatigen Frist bzw (in einem späteren Beschluss) sofort als Geschäftsführer abberufen wurde. Außerdem begehrte die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem ihre Bestellung zur Prozessvertreterin zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die X. KG abgelehnt wurde. Gleichzeitig begehrte sie die Feststellung, dass Beschluss, durch den sie zur Prozessvertreterin bestellt worden ist, zustande gekommen ist.

Neben dem Gesellschaftsvertrag wurden auch eine Gesellschaftervereinbarung und ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag wurde ua vereinbart,...

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