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Neue Vorschriften und regulatorische Änderungen im Jahr 2024
Im Jahr 2024 treten im Aufsichtsrecht zahlreiche neue regulatorische Vorschriften in Kraft bzw sind erstmalig anwendbar. In ihrer Pressemitteilung vom informiert die FMA darüber:
Neuerungen und Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit: Im Zuge der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben jene Unternehmen, die bereits bisher dazu verpflichtet waren, einen nichtfinanziellen Bericht zu erstatten, für das Geschäftsjahr 2024 erstmals zu den Berichtssäulen environment, social und governance (ESG) zu berichten. Die entsprechenden Vorgaben der CSRD müssen jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Darüber hinaus müssen Nicht-Finanzunternehmen nach dem nunmehrigen Vorliegen der relevanten delegierten Rechtsakte ab im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung über alle sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung berichten. Auch Finanzunternehmen haben zu diesem Stichtag erstmals über die Taxonomiekonformität der ersten beiden Umweltziele zu berichten.
Mit Ende 2024 tritt ferner der European Green Bond Standard in Kraft. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Regelwerk für die Begebung von grünen Anleihen. Bei Einhaltung der Vorschriften des Standards ist künfti...