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Verfahrensrechtliche Problemfelder bei der Wiederaufnahme nach einer Außenprüfung
Im vorliegenden Fall fand eine Außenprüfung für einen Zeitraum statt, der zuvor bereits von einer Nachschau umfasst war. Das Gericht befasst sich in seiner Entscheidung mit verschiedenen verfahrensrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme nach einer Außenprüfung, insbesondere mit dem Verbot einer wiederholten Außenprüfung, dem für die Wiederaufnahme maßgeblichen Kenntnisstand und den Anforderungen an eine Wiederaufnahmebegründung.
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RV/3100376/2023; Revision nicht zugelassen, VfGH‑Beschwerde zu E 4050/2023 anhängig. | §§ 148 Abs 3, 303 Abs 1 lit b, 307 Abs 1 BAO |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) erzielt unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er vermietet eine Vielzahl von Wohnungen in mehreren Gebäuden und ist auch als Hausverwalter tätig. Bei ihm fand im Jahr 2015 eine Außenprüfung hinsichtlich der Einkommen-, Umsatz- und Immobilienertragsteuer für die Jahre 2010 bis 2012 und eine Nachschau hinsichtlich der Umsatz- und Immobilienertragsteuer 2013 und 2014 statt. Im Zuge dieser Außenprüfung bzw Nachschau wurden von der Abgabenbehörde diverse Feststellungen im Zusammenhang mit einer Wohnungsschenkung an die Tochter des Bf, verschiedenen Gr...