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Übertragung eines Eigentumswohnungsanteils an den ehemaligen Lebensgefährten
Das BFG hatte in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung die Rechtsfrage zu beurteilen, ob bei einer Übertragung eines Wohnungseigentumsanteils an den ehemaligen Lebensgefährten die Begünstigung des § 7 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG 1987 zur Anwendung gelangt.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) hat mit seiner damaligen Lebensgefährtin im Zeitraum 2013 bis 2017 an zwei unterschiedlichen Adressen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz unterhalten. Am schlossen der Bf und seine damalige Lebensgefährtin als Wohnungseigentumsbewerber mit einem Bauträger einen Anwartschaftsvertrag betreffend den anteiligen Erwerb einer Eigentumswohnung samt PKW-Abstellplatz ab. Die Lebensgemeinschaft wurde noch im Jahr 2017 beendet, wobei das BFG von einer Aufhebung der Lebensgemeinschaft mit Beendigung des gemeinsamen Hauptwohnsitzes am ausging.
Nach den Angaben des Bf kam es beim Bau durch Unzulänglichkeiten des Bauträgers zu Verzögerungen. Im Mai 2020 wurde über den Bauträger ein Konkursverfahren eröffnet. Der Wohnungseigentumsvertrag wurde am von den Vertragsparteien unterfertigt. Damit wurden der Bf und seine (ehemalige) Lebensgefährtin anteilige Eigentümer einer Wohnung samt PKW-...