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Tausch von Miteigentumsanteilen im Rahmen der Umsetzung eines Teilungsplans
Ein Teilungsplan legt die Grenzen der von ihm erfassten Grundstücke neu fest, indem er die bestehenden Grundstücke in Trennstücke aufteilt bzw Trennstücke von ihnen abteilt und diese zu neuen Grundstücken zusammenlegt bzw sie bestehenden Grundstücken zuschlägt. Kommt es durch diese Neuaufteilung hinsichtlich eines Trennstücks zu einem Eigentümerwechsel, setzt dies einen gesonderten Rechtstitel voraus.
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren hatte sich das BFG (unter anderem) mit dem Fall zu beschäftigen, dass keine unmittelbare Umsetzung des Teilungsplans erfolgte, sondern die einzelnen – gemeinsam ein neues Grundstück bildenden – Trennstücke direkt an einen „Dritten“ veräußert wurden.
Weiters war strittig, ob die für Realteilungen bestehende Befreiung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 analog auf die Begründung von Miteigentümergemeinschaften anzuwenden ist.
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Gemeinde war (Mit-)Eigentümerin zweier Grundstücke, die mit sieben weiteren Grundstücken durch einen Teilungsplan neu aufgeteilt wurden. Die vom Teilungsplan umfassten Liegenschaften wurde von diesem in insgesamt 126 Trennstücke unterteilt, die zu neuen Grundstücken zusamm...