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Kein Anspruch auf Krankengeld während eines unbezahlten Urlaubs
1. Das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist nicht nur auf Grundlage des Gesundheitszustands, sondern auch ausgehend vom Inhalt der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit des Versicherten zu beurteilen. Bereits dieser Grundsatz spricht daher gegen einen Anspruch auf Krankengeld nach § 138 Abs 1 ASVG, wenn der Versicherte während eines unbezahlten Urlaubs erkrankte.
2. Dazu kommt, dass es der Zweckrichtung des Krankengeldes, den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust auszugleichen, widerspräche, einen Krankengeldanspruch auch in Fällen zu bejahen, in denen die versicherte Person wegen eines mit dem Arbeitgeber vereinbarten unbezahlten Urlaubs gar keinen Entgeltverlust erleiden konnte.
3. Zusammengefasst gilt: Erkrankt ein Versicherter während eines unbezahlten Urlaubs, besteht – ungeachtet einer aufrechten Pflichtversicherung nach § 11 Abs 3 ASVG – kein Anspruch auf Krankengeld nach § 138 Abs 1 ASVG. – (§ 11 Abs 3 und § 138 Abs 1 ASVG)
( 10 ObS 23/23i)