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ASoK 3, März 2024, Seite 125

Neue Anfragebeantwortung des BMF betreffend Mitarbeiterprämie

BMF-Anfragebeantwortung vom , online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen126---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988.html.

In den Praxis-News vom Jänner 2024 (ASoK 2024, 32) wurde über die neue Abgaben- und Beitragsbefreiung für Mitarbeiterprämien berichtet.

Das BMF hat nun im Rahmen einer Anfragebeantwortung diesbezüglich folgende Aspekte klargestellt:

1. Es ist zulässig, hinsichtlich der Gewährung und der Höhe der Mitarbeiterprämie nach sachlichen Kriterien (zB Voll- bzw Teilzeitbeschäftigung, Ein- bzw Austritt, Stichtagsregelung) zu differenzieren. Differenzierungen nach Leistungskriterien (zB individuelle Zielerreichungen) sind aber unzulässig.

2. Ist bei Fehlen eines kollektivvertraglichen Vertragsteils auf Arbeitgeberseite oder bei kollektivvertraglicher Ermächtigung der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mangels Betriebsrats nicht möglich, kann der Arbeitgeber eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer treffen, ohne eine Vereinbarung mit allen Arbeitnehmern abzuschließen.

3. Kommen in einem Unternehmen mehrere Kollektivverträge...

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