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Rechtsqualität von Erlässen
Dargestellt am Beispiel der Arbeitslosenversicherung
Sowohl im Bereich des AuslBG als auch in jenem des AlVG ist die Rechtslage dadurch gekennzeichnet, dass zahlreiche Regelungen in Form von Erlässen, die vom zuständigen Ministerium an das AMS ergehen, getroffen werden. Die für die Verwaltungspraxis bedeutsame Frage, welche Konsequenzen dies nach sich zieht, wird hier unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des VfGH anhand zweier aktueller Erlässe zum Arbeitslosenversicherungsrecht behandelt.
1. Unterschiedliche Normtypen
1.1. Weisung und Verordnung
Im Juni 2023 ergingen zwei Durchführungsweisungen des BMAW an das AMS zum Vollzugsbereich des AlVG. Diese betrafen zum einen die Verbesserung der Wirkung von Sanktionen und zum anderen die Betreuung von Arbeitslosen mit gleichzeitiger geringfügiger Beschäftigung. Beide Erlässe entfalten für die Praxis des AMS große Bedeutung und bringen zudem einen nicht unwesentlichen Verwaltungsaufwand für die Umsetzung mit sich. Es erscheint daher lohnenswert, sich näher mit der Frage, welche Rechtsqualität solchen Erlässen zukommt und welche Rechtsfolgen daraus resultieren, zu beschäftigen.
Unter einem Erlass (Durchführungsweisung) ist eine interne Verwaltungsvorschrift, die von einer übergeordneten an eine nachgeordnet...