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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 259

Impfungen gegen SARS-CoV-2 bei Minderjährigen

„Einwilligungsfähigkeit“ von Kindern und ihren gesetzlichen Vertretern

Andrea Steindl und Christian Schubert

Die Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna wurden nunmehr auch für die Anwendung an Kindern ab zwölf Jahren bedingt zugelassen, seither wird auch die flächendeckende Durchimpfung von Minderjährigen propagiert. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Impfungen gegen SARS-CoV-2 bei Minderjährigen rechtlich möglich und mit dem Kindeswohl vereinbar sind.

I. Einwilligungserfordernis

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Minderjährige selbst in die Verabreichung des neuartigen – derzeit nur vorläufig zugelassenen – Impfstoffs einwilligen kann. Gem § 173 Abs 1 ABGB können Minderjährige selbst in eine medizinische Behandlung einwilligen, wenn die Entscheidungsfähigkeit im konkreten Fall bejaht werden kann, wobei diese bei mündigen Minderjährigen gesetzlich vermutet wird. Mangelt es an der notwendigen Entscheidungsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.

Gem § 173 Abs 2 ABGB ist neben der Einwilligung des Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung einer mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung betrauten Person auch dann erforderlich, wenn die medizinische Behandlung gewöhnlich mit ...

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