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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 256

„Freiheit zur Krankheit“ im Maßregelvollzug – Ablehnung von Zwangsbehandlungen mit Patientenverfügung

iFamZ 2021/193

Art 6 Abs 3–6 BayMRVG aF; Art 2 Abs 2 Satz 1 Alt 2, Art 1 Abs 1 dGG

BVerfG , 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Einwilligung in eine medizinische Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers in der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie im anschließenden Maßregelvollzug erteilt wurde.

Der Beschwerdeführer war aufgrund einer gerichtlichen Anordnung ab Oktober 2015 zunächst einstweilig und nach Abschluss des Strafverfahrens dauerhaft in einem Bezirkskrankenhaus im Maßregelvollzug untergebracht. Bereits im Juni 2005 hatte er in einem Formular erklärt, eine „Patientenverfügung“ getroffen zu haben und sie in diesem Dokument zu wiederholen. Er traf insb Anordnungen zu lebensverlängernden Maßnahmen sowie Fremdbluttransfusionen und setzte seine Mutter als bevollmächtigte Vertreterin ein. Am hatte er seine Mutter nochmals als Bevollmächtigte eingesetzt, die ihn in allen Angelegenheiten vertreten sollte. In einem weiteren Schriftstück vom erklärte er, dass er es jedem Arzt, Pfleger (und anderen Personen) ...

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