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Amtshaftung bei unvertretbarer Strafverfolgung
Einstellungsantrag nach § 108 StPO als Rechtsmittel iSd § 2 Abs 2 AHG
In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen hat sich der OGH mit der amtshaftungsrechtlichen Rettungspflicht im Strafverfahren befasst und den Einstellungsantrag als Rechtsmittel iSd § 2 Abs 2 AHG qualifiziert. Wie im Beitrag aufgezeigt, sind die an den Geschädigten gestellten Anforderungen hoch und in der Praxis regelmäßig schwer zu erfüllen.
1. Überblick
Das am in Kraft getretene Amtshaftungsgesetz (AHG) regelt die Haftung staatlicher Rechtsträger für durch ihre in Vollziehung der Gesetze handelnden Organe schuldhaft und rechtswidrig zugefügte Schäden. Die – finanzielle – Verantwortlichkeit öffentlicher Organe für ihr Fehlverhalten stellt eine der „wirksamsten Garantien des Rechtsstaatsprinzips“ dar und ist getragen vom Präventionsgedanken mit dem Ziel der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
Zweifelhaft ist, ob diese zentrale Garantie angesichts der von der Judikatur gestellten Anforderungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs tatsächlich als erfüllt angesehen werden kann. Insbesondere die Judikatur zur Einschränkung des § 2 Abs 2 AHG, wonach kein Amtshaftungsanspruch besteht, wenn der Geschädigte seinen Schaden durch Erhebung eines Rechtsmit...