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Zitierverbot im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Zugleich ein Vorschlag, § 7c MedienG zu reformieren
Seit geraumer Zeit findet rechtspolitisch eine Diskussion darüber statt, ob eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren zu erfolgen hat, wonach ein Zitierverbot – allenfalls nach deutschem Vorbild – auch in Österreich normiert wird. In diesem Beitrag wird die Gesetzeslage de lege lata dargelegt, dabei auch das diesbezügliche Spannungsverhältnis offengelegt und aufgezeigt, dass mit einer einfachen gesetzgeberischen Normierung eine deutliche Verbesserung zur aktuellen – aus Sicht Betroffener unbefriedigenden – Rechtslage erfolgen könnte.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Gegensatz zum Haupt- und Rechtsmittelverfahren (§ 12 Abs 1 Satz 1 StPO), in dem ausdrücklich als Grundsatz die Öffentlichkeit und Mündlichkeit normiert wird, ist das zeitlich vorgelagerte strafrechtliche Ermittlungsverfahren gemäß § 12 Abs 1 Satz 2 StPO nicht öffentlich. Diese Einschränkung der Öffentlichkeit ist aus den Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre abzuleiten, zumal vor allem zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Verdachtslage zunächst meist dünn ist und daher die Wichtigkeit dieser Grundrechte die Einschränkung rechtfertigt. Bei – regelmäßig sehr komplexen – Wirtschaftsstrafverfahren ist im Übrigen mit...