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Geständnis bei Schätzung im Steuerstrafverfahren
§ 184 dBAO
Gehm, Geständnis bei Schätzung im Steuerstrafverfahren, PStR 2023, 124; BGH , 1 StR 229/22
Die Strafgerichte dürfen die Annahme eines Geständnisses nicht überdehnen, nur um sich unreflektiert dem Schätzungsergebnis des Finanzamts anzuschließen. Grundsätzlich spricht der BGH zwar aus, dass es ausnahmsweise entbehrlich ist, die Berechnungsgrundlage darzustellen, wenn der sachkundige Angeklagte, der die Steuer selbst berechnen kann, ein Geständnis abgelegt hat. Es ist aber zu hinterfragen, ob es einen solch steuerlich versierten Angeklagten geben kann, dass es sich wegen seines Geständnisses erübrigt, sich näher mit dem steuerlichen Sachverhalt bzw den Schlussfolgerungen zu beschäftigen.