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ZWF 5, September 2023, Seite 228

Besteuerung in Österreich trotz fehlenden inländischen Leistungsorts in Betrugsfällen?

ZWF Redaktion

§§ 12 Abs 14, 3a UStG; Art 6 Abs 1 UStG, § 33 f, 40 FinStrG

Lehner/Niedermair/Gadermayr, Leistungsort bei unter Betrugsabsicht erbrachter Dienstleistung, taxlex-EU 2023, 58; siehe auch Haller, Umsatzsteuer: Besteuerung in Österreich trotz fehlendem inländischen Leistungsort in Betrugsfällen? ZSS 2022, 28

Das österreichische Finanzamt hat beim österreichischen Unternehmen Umsatzsteuer für die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten an ein deutsches Unternehmen festgesetzt, weil das deutsche Unternehmen als Missing Trader an einem betrügerischen Mehrwertsteuerkarussell beteiligt war und das österreichische Unternehmen wusste oder hätte wissen müssen, dass diese Zertifikate für die Zwecke der Mehrwertsteuerhinterziehung verwendet werden. Dies, obwohl sich der Leistungsort dieser Umsätze in Deutschland befindet.

Der EuGH führt in seinem Urteil vom , Climate Corporation Emissions Trading, C-641/21, aus, dass bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, anders als bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, nur einem Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht zukommt. Folglich befindet sich der Leistungsort bei B2B-Dienstleistungen gemäß Art 44 Richtlinie 2006/112/EG grundsätzlich im Mitgliedstaat des Leistungsempfängers, unabhängig ...

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