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Verlängerungshandlung gegen Verjährung bei Bauherrenprojekt
ZWF 2023/45
; taxlex 2023, 54
Hat das Finanzamt iZm einer Grunderwerbsteuer-Selbstberechnung (Bauherrenprojekt) aus dem Jahr 2010 im Dezember 2015 (letzter Monat vor Verjährung) einen Grundbuchsauszug angefertigt, den Kaufvertrag aus der digitalen Urkundensammlung ausgedruckt und ein Ergänzungsersuchen an die Bauträgergesellschaft ausgesendet, so handelt es sich dabei um Amtshandlungen gemäß § 209 Abs 1 BAO, die die Verjährung um ein Jahr verlängern.
Die Voraussetzungen einer Verlängerungshandlung sind:
Außenwirksamkeit;
Motiv der Feststellung eines bestimmten Abgabenanspruchs oder des Abgabenpflichtigen.
Keine Voraussetzungen sind:
Nennung des konkreten Abgabentatbestands;
Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme.
Im Gegensatz dazu muss die finanzstrafrechtliche Verfolgungshandlung ihrer Art und Bedeutung nach die Absicht der Behörde erkennen lassen, den gegen eine individuell bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden konkreten Verdacht auf eine in den Verfahrensvorschriften vorgesehene Weise zu prüfen (Leitner/Brandl/Kert [Hrsg], Handbuch Finanzstrafrecht4 [2017] Rz 373).
Rainer Brandl / Roman Leitner