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Täuschung über die Rechtslage als Betrug?
In jüngster Zeit hat sich in aktuellen Wirtschaftsstrafverfahren die Frage gestellt, ob es einen Betrug darstellen kann, wenn in einem Verfahren gegenüber der Behörde oder dem Gericht über Rechtsfragen oder die Rechtslage getäuscht wird. Handelt es sich um einen Betrug, wenn behauptet wird, dass ein bestimmtes Gesetz oder ein Gesetz in einer bestimmten Fassung Anwendung findet, oder wenn eine bestimmte Auslegung eines Gesetzes behauptet wird?
1. Täuschung über Tatsachen
Der Tatbestand des Betrugs nach § 146 StGB setzt eine Täuschung über Tatsachen voraus, durch die der Getäuschte in einen Irrtum geführt wird, der den Getäuschten zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die zu einem Vermögensschaden beim Getäuschten oder einem Dritten führt. Zentrales Merkmal eines Betrugs ist somit die Täuschung über Tatsachen. Gegenstand einer Täuschung im Sinne des Betrugs sollen nur Tatsachen sein. Unter Tatsachen werden Umstände verstanden, die in der Vergangenheit oder Gegenwart liegen und objektiv beweisbar sind. Wesentlich sind die sinnliche Wahrnehmbarkeit und die Beweiszugänglichkeit. Keine Tatsachen sind hingegen bloße Werturteile und Meinungsäußerungen, weil sie subjektive persönliche Wertungen beinh...