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Vorsatz und Ressortverteilung
ZWF 2023/35
Einem für das Ressort „Steuern“ nicht zuständigen Geschäftsführer kann in Bezug auf das Unterlassen der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen kein Vorsatz angelastet werden, wenn in der Vergangenheit keine Vorkommnisse vorlagen, die bei ihm einen Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Belange der Gesellschaft durch den ressortzuständigen Geschäftsführer hervorrufen hätten müssen.