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ZWF 4, Juli 2023, Seite 200

Unzulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung

ZWF 2023/34

Rainer Brandl und Roman Leitner

§§ 33, 145, 167 FinStrG; § 85 BAO

, SWK 18/2023, 800

Der VwGH spricht wiederholt aus, dass einer E-Mail die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zukommt. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat der Gesetzgeber nicht auf das Erscheinungsbild des Schriftstücks (etwa in Form eines einer E-Mail angehängten PDF-Dokuments) abgestellt, sondern auf den Weg der Einreichung.

Im konkreten Fall wurde eine natürliche Person mit Strafverfügung wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie übermittelte durch ihren Rechtsanwalt an das Amt für Betrugsbekämpfung ein als „Einspruch“ betiteltes Schreiben in Form einer an eine E-Mail angehängten Datei. In der Folge brachte sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist ein; sie und ihr Vertreter hätten sich hinsichtlich der Einbringung des Einspruchs per E-Mail in einem entschuldbaren Irrtum befunden.

Das Amt für Betrugsbekämpfung wies den Antrag ab. Das BFG wies die Beschwerde als unbegründet ab und führt aus, dass kein minderer Grad des Versehens des Rechtsvertreters vorliege. Ausgehend von diesem festgestellten Sachverhal...

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