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ZWF 4, Juli 2023, Seite 197

Einspruch gegen Strafverfügung: Einbringung per E-Mail ist unzulässig

§§ 56 Abs 2, 167 FinStrG

Eine andere Einbringung als eine schriftliche Eingabe, die etwa persönlich oder durch einen Postdienst bei der Behörde abgegeben wird, ist abgesehen von den Fällen der FinanzOnline-Verordnung […] nur gemäß § 1 Telekopie-Verordnung […] für im Wege eines Telefaxgeräts (unter Verwendung eines Telekopierers) eingebrachte Anbringen zugelassen. Einer E-Mail kommt die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zu […]. Der Gesetzgeber hat nicht auf das Erscheinungsbild des letztlich vorliegenden Schriftstücks (etwa in Form eines einer E-Mail angehängten PDF-Dokuments) abgestellt, sondern auf den Weg der Einreichung […].

Sachverhalt: Mit Strafverfügung vom wurde die Revisionswerberin der Abgabenhinterziehung für schuldig befunden. Am übermittelte der die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwalt einen sich gegen die Strafverfügung richtenden Einspruch per E-Mail an die Finanzstrafbehörde.

Einige Monate später und kurz nachdem die Unzulässigkeit der Einbringungsform erkannt wurde, wurde gegen die Versäumung der Einspruchsfrist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Begründend brachte die Revisionswerberin vor, sie und ihr V...

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