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Sicherstellung; Durchsuchung; Amtshilfe; Verfügungsmacht; Zwangsmittel; Herausgabepflicht; Mitwirkungspflicht
§§ 55, 93, 101 f, 109–111, 113, 118 f, 121 StPO
Ratz, Sicherstellung, Durchsuchung und Amtshilfe im Verhältnis zueinander, ÖJZ 2023, 599
Wer keine Abgrenzung im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander „nach diesem Gesetz“ erkennen will, wie die ErlRV zu § 112a StPO, 937 BlgNR 27. GP, 22, wonach die „Praxis“ darüber zu entscheiden habe, setzt bei der Zulässigkeit einzelner Zwangsmittel an. Damit aber stellt sich die Frage, was es mit der „[j]ede Person, die Gegenstände oder Vermögenswerte, die sichergestellt werden sollen, in ihrer Verfügungsmacht hat“ treffenden „Pflicht“ des § 111 Abs 1 Satz 1 StPO, „diese auf Verlangen der Kriminalpolizei herauszugeben oder die Sicherstellung auf andere Weise zu ermöglichen“, eigentlich auf sich hat. Sicherstellung, Durchsuchung und Anhaltung durch Beugemittel im Verhältnis zu dieser Editionspflicht sind Gegenstand des Beitrags.