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Kreditbetrug; mangelnde Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit; Zeitpunkt des Vermögensschadens
ZWF 2023/30
(= RIS-Justiz RS0065663)
Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist, ob der Kreditgeber in der Folge das Darlehen unter Einhaltung der Bestimmungen des KSchG fällig stellt.