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Die Neuerungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023
Am wurde vom BMJ ein Ministerialentwurf zur Korruptionsbekämpfung im Nationalrat eingebracht. Nach Ende der Begutachtungsfrist liegt seit eine leicht modifizierte Regierungsvorlage vor. Die wesentlichen Neuerungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) sind die Einführung eines neuen Sondertätertypus, die Strafbarkeit des Mandatskauf, die Vorverlagerung der Strafbarkeit bei Bestechungsdelikten und das Anheben der Strafdrohungen.
1. Grundlegendes
Anlass für die Novellierung des StGB sind die politischen Vorkommnisse der letzten Jahre, dabei im Besonderen das Ibiza-Video, das nach den ErlRV eine Strafbarkeit künftiger Amtsträger notwendig mache. Die der Regierungsvorlage immanenten Änderungen stellen demnach eine rein innerstaatliche Korruptionsbekämpfungsmaßnahme und keine Umsetzung internationaler Vorgaben – wie zB eine vorweggenommene innerstaatliche Implementation des Vorschlags einer Korruptions-Richtlinie – dar. Bis soll eine Evaluierung der Änderungen stattfinden, über die der Nationalrat innerhalb eines halben Jahres zu informieren ist. Im Folgenden wird ein Überblick über das KorrStrÄG 2023 gegeben. Zudem werden die wesentlichen Neuerungen und die (ge...