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Öffi-Ticket und steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten für Dienstreisen
Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlass 2022.
Wenn ein Arbeitnehmer ein ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Öffi-Ticket nachweislich nicht für Dienstreisen verwendet, kann der Arbeitgeber nicht steuerbare Fahrtkostenersätze gewähren. Nicht steuerbar können auch Aufzahlungen zB für die erste Klasse oder ein Business-Ticket behandelt werden.
Wenn der Arbeitnehmer ein privat gekauftes Öffi-Ticket für Dienstreisen verwendet, können die fiktiven Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel vom Arbeitgeber nicht steuerbar ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.