Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AMLA
Die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Als Teil des Legislativpakets zur Umsetzung des Aktionsplans 2020 für eine umfassende Politik der EU zur Verhinderung von ML/TF legte die KOM im Juli 2021 einen Vorschlag zur Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von ML/TF vor. Der vorliegende Artikel beleuchtet die Rechtsgrundlage, die Ausgestaltung und Kompetenzen und den Zeitplan der Umsetzung dieser neuen Anti-Money-Laundering-Authority, kurz AMLA.
Die Bekämpfung von ML/TF bildet hierbei das Zentrum eines integrierten Systems, das sich aus der Behörde selbst und den nationalen Behörden mit einem Aufsichtsmandat zur Bekämpfung von ML/TF zusammensetzt. Nach jetzigem Vorschlag wird die AMLA auch die nationalen Meldestellen der EU unterstützen und einen Mechanismus für die Zusammenarbeit bilden.
Mit Publikation dieses Artikels sind die Trilogverhandlungen am Laufen und es ist davon auszugehen, dass die AMLA frühestens im dritten Quartal 2024 rechtlich errichtet ist, sodass das Executive Board (s dazu 4.1. Verwaltungsstruktur der AMLA) im besten Fall seine Arbeit 2025 aufnehmen kann. Direkte Aufsichtskompetenz (s dazu unter 4.2.) würde AMLA in diesem (optimistischen) Szenario 2027 übernehmen können.