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21 IO: Rücktritt des Insolvenzverwalters bei Eigentumsvorbehalt
https://doi.org/10.47782/oeba202306046201
Die Bestimmung des § 21 IO kommt auch beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt zur Anwendung. Der Verkäufer hat im Käuferkonkurs bei Rücktritt des Insolvenzverwalters zwar ein Aussonderungsrecht auf die Vorbehaltssache, muss aber den bereits erhaltenen Kaufpreis herausgeben, da der Vorbehaltskäufer Kaufpreisraten zahlte, ohne dass ihm dafür Eigentum am Vorbehaltsgut verschafft worden wäre, was infolge des Rücktritts nach § 21 IO auch endgültig feststeht.
Aus der Begründung:
[1] Die a GmbH (idF: Schuldnerin) erwarb mit Kaufvertrag vom vom Bekl ein Unternehmen (Möbelhaus) zum Kaufpreis von € 550.000 netto zzgl € 110.000 USt. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass vom Nettokaufpreis € 500.000 auf das in Punkt 1.2.b. des Vertrags genannte Umlaufvermögen (Ausstellungsstücke, Lagerware ...) und € 50.000 auf den restlichen Vertragsgegenstand sowie auf den Goodwill des Unternehmens fallen und dass das Umlaufvermögen unter Eigentumsvorbehalt veräußert wird. Die Streitteile vereinbarten Ratenzahlung, wobei eine konkrete Widmung der einzelnen Raten weder vereinbart noch vorgenommen wurde.
[2] Für die Parteien des Kaufvertrags w...