Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu den Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen von MiFID II
Die ESMA hat ihre finalen Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II veröffentlicht. In den gegenständlichen Leitlinien werden die in der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und der Delegierten Richtlinie (EU) Nr. 2017/593 enthaltenen Anforderungen an Konzepteure und Vertreiber von Finanzinstrumenten konkretisiert. Die bestehenden Leitlinien aus dem Jahr 2018 wurden nunmehr unter Berücksichtigung aktueller regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Entwicklungen überarbeitet, um eine kohärente und harmonisierte Anwendung der Produktüberwachungsanforderungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Ziele der MiFID II auch weiterhin erreicht werden können.
Im Vergleich zum Konsultationspapier wurden im gegenständlichen Abschlussbericht folgende Änderungen vorgenommen:
Angabe aller nachhaltigkeitsbezogenen Ziele, mit denen ein Produkt vereinbar ist.
Bestimmung eines Zielmarktes pro Produktgruppe statt pro Produkt („Clustering-Ansatz“).
Festlegung einer kompatiblen Vertriebsstrategie, wenn ein Vertreiber der Ansicht ist, dass ein komplexeres Produkt mit einem begrenzten Zielmarkt ohne Beratung vertrieben werden kann.
Regelmäßige Überprüfung von Produkten, einschließlic...