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immo aktuell 1, Februar 2022, Seite 37

Klavierspiel als Lärmimmission

immo aktuell 2022/5

§ 364 Abs 2 ABGB

Die „Lästigkeit“ von Lärm iZm Musikproben hängt vor allem von Tonhöhe, Dauer und Eigenart der Geräusche ab. Eine Beschränkung auf „Zimmerlautstärke“ ermöglicht selbst bei Übungsspielen nicht immer ein sinnvolles Musizieren auf dem Klavier.

Sachverhalt: [1] Die Streitteile sind Miteigentümer einer Liegenschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk. Dem Kläger ist die Einräumung von Wohnungseigentum an der im dritten Stock gelegenen Wohnung Top 5 zugesagt, den Beklagten hingegen an der darüber liegenden, durch Dachgeschossausbau geschaffenen Wohnung Top 6.

[2] Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung von 1,5 Stunden täglich überschreitender Schallimmissionen durch Klavierspiel, die von der von den Beklagten benutzten Wohnung auf diejenige des Klägers einwirken.

[3] Das Erstgericht wies das Unterlassungsbegehren ab.

[4] Das Berufungsgericht gab ihm insoweit statt, als eine tägliche Spieldauer von sechs Stunden, diese ausschließlich im Zeitraum Montag bis Freitag, wenn Werktag, von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr, und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr...

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