Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klauselentscheidung zu Leasing-Bedingungen
https://doi.org/10.47782/oeba202301004701
§§ 864a, 879, 1298, 1333 ABGB;
§ 6 KSchG. Klauselentscheidung zu Leasing-Bedingungen.
Aus den Entscheidungsgründen:
3.1. Bekämpfte Klausel(n) 1:
„8. Nebenkosten, Umsatzsteuer:
8.1. Der LN hat neben dem Leasingentgelt, einer allfälligen Kaution oder Vorauszahlung, und sonstigen im Vertrag eigens angeführten Beträgen noch zu bezahlen [...]:
c) den Ersatz der notwendigen, zweckentsprechenden und angemessenen Kosten, […] nach dem Vertragsende im Zshg […] mit Mahnungen und der Eintreibung fälliger Beträge, mit der Einziehung, Schätzung, Verwertung und Exszindierung des LO [Leasingobjekts] […]
f) […] ist der LN Verbraucher, [werden] Verzugszinsen von höchstens 5%-Punkten über dem für den Vertrag geltenden Sollzinssatz, am Ende jeden Kalenderjahres dem Kapital zugeschlagen.
8.2. Für die häufigsten Manipulationen und Betreibungen gem Pkt 8.1. werden die Kosten wie folgt verrechnet: inkl. USt.: Typenschein-Depotgebühr € 9,90, [...] allgemeine Schadensregulierung je € 36, Großschadensregulierung je € 120, Rückbucherspesen jeweils Vorbelastung zzgl € 7,20, Mehrfachausstellung von Endabrechnung (ab der dritten Variante) – Bearbeitungsgebühr € 30; ohne USt.:...