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Neue Regeln für Immobilieninvestmentfonds
Kurzüberblick zur Gesetzesnovelle
Mit BGBl I 2021/198 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden, kundgemacht. Im Folgenden werden die Änderungen im Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) kurz dargestellt.
1. Änderungen im Überblick
Die Novelle zum Immobilieninvestmentfondsgesetz (ImmoInvFG) brachte ua folgende Änderungen:
Die bisher mögliche Auszahlung „auf Verlangen eines Anteilsinhabers“ wird mit Bedingungen versehen (§ 11 ImmoInvFG nF): Für die Auszahlung von Anteilen an einem Immobilieninvestmentfonds (dh im Rahmen der Rückgabe) muss der Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung abgeben und dabei nachweisen, dass er den zurückzugebenden Bestand an Anteilen durchgehend mindestens zwölf Monate gehalten hat. Diese Bestimmung legt daher bei Immobilieninvestmentfonds eine Mindestbehaltedauer von zwölf Monaten fest.
Für die Auszahlung des Rückgabepreises ist eine Rückgabefrist von zwölf Monaten einzuhalten.
Für die Rückgabe sind von der Fondsgesellschaft zumindest vierteljährliche Rückgabetermine vorzusehen.
Die Voraussetzungen für die Rückzahlung und die...