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Verrechnungspreisthemen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen und ihren gewerblichen Tochtergesellschaften
Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind fremdüblich auszugestalten, andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung durch die Finanzverwaltung. Besonders im Bereich gemeinnütziger Bauvereinigungen und deren gewerblichen Tochtergesellschaften ergeben sich bei der konzerninternen Leistungserbringung zahlreiche steuerliche Fragen iZm der Anwendung des Fremdüblichkeitsgrundsatzes. In Österreich sucht man allerdings vergeblich nach einschlägiger Literatur und Judikatur.
1. Relevanz
Aufgrund des Trennungsprinzips sind Wirtschaftsbeziehungen zwischen steuerrechtlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesellschaftern grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Werden allerdings dem Gesellschafter iZm diesen Vereinbarungen Vermögensvorteile zugewendet, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis (causa societatis) haben und keine wirtschaftliche Veranlassung gegeben ist, wertet das österreichische Steuerrecht diese als verdeckte Gewinnausschüttungen.
Insbesondere bei gemeinnützigen Bauvereinigungen (im Folgenden: GBV) und ihren gewerblichen Tochtergesellschaften besteht die Problematik, dass Gewinne aus der steuerpflichtigen in die steuerfreie Sphäre und Verluste von der...