Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
COFAG-Förderungen – Bestandmieten und Schadensminderungspflicht
Zur Bewältigung der Folgen der diversen Lockdowns und der branchenspezifisch teilweise massiven Umsatzrückgänge wurde seitens der Politik eine Reihe von Fördermaßnahmen ins Leben gerufen. Infolge jüngster OGH-Entscheidungen bestehen nunmehr Unruhe und eine gewisse Rechtsunsicherheit, ob Mieten für Geschäftsräume während Lockdown-Zeiten im Rahmen einer COFAG-Förderung angesetzt werden dürfen.
1. Sachverhalt
Der Abgabepflichtige X betreibt zwei Hotels in Wien. Die Hotelimmobilien stehen nicht in seinem Eigentum, sondern werden von der Y-GmbH auf 30 Jahre gepachtet. Im Jahr 2015 wurde seitens der Y-GmbH eine weitere Liegenschaft mit einer unvergleichbaren Lage in Wien und unmittelbar neben einem der bestehenden Hotels erworben. Auf dieser Liegenschaft sollte ein weiteres Hotel errichtet werden. Dem Abgabepflichtigen X wurde dieses Hotel als Erweiterung des bestehenden Hotels zur Pacht angeboten, wobei vereinbart war, dass dieses im Frühling/Sommer 2020 eröffnet werden soll. Der Abgabepflichtige X nahm dieses Angebot an und verpflichtete sich, das Hotel/die Erweiterung zu vergleichbaren Bedingungen wie bei den beiden anderen Hotels zu pachten.
Aufgrund des ersten Lockdowns im Jahr 2020 ka...