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Valorisierung von Sozial- und Transferleistungen
Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Studienförderungsgesetz 1992, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Familienzeitbonusgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Teuerungs-Entlastungspaket III), 615/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv. at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00615/index.shtml; kundgemacht in BGBl I 2022/174.
Der Gesetzgeber hat sich angesichts anhaltend hoher Inflationsraten entschlossen, bisher nicht indexierte Sozial- bzw Transferleistungen zu valorisieren.
Ab sind das Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus, die Familienbeihilfe samt Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag jährlich kraft Gesetzes mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Hinsichtlich des Krankengeldes kann die Satzung eine entsprechende Anpassung verankern. Die Anpassung der Studienbeihilfe mit dem Anpassungsfaktor erfolgt erstmals ab .
Der vom BMSGPK festzulegende Anpassungsfaktor war bisher vor allem für die jährliche Erhöhung von Pensionen bzw Renten maßgeblich und entspricht der durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise in den 12 Kalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das dem Anpassu...