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ASoK 11, November 2022, Seite 430

II. Novelle zum Urlaubsrecht: Anspruch auf Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub im laufenden Arbeitsjahr bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund

Beate Saurugger

Im Oktober 2022 wurde eine Novelle zum UrlG, LAG 2021 und HeimAG beschlossen, wonach in Umsetzung der EuGH-Entscheidung vom , Rs C-233/20, job-medium, und des darauf basierenden , künftig eine finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub auch Arbeitnehmern zusteht, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben. Diese S. 431 Urlaubsersatzleistung wird für das laufende Urlaubsjahr auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt (IA 2793/A 27. GP; AB 1683 BlgNR 27. GP; 627/BNR 27. GP). Die Novelle wurde in BGBl I 2022/167 kundgemacht.

Über Vorabentscheidungsersuchen des OGH hat der EuGH im erwähnten Urteil job-medium entschieden, dass eine nationale Vorschrift, wonach im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund keine Urlaubsersatzleistung für das laufende Arbeitsjahr gebührt, Art 7 der Arbeitszeit-Richtlinie iVm Art 31 Abs 2 GRC entgegensteht.

Darauf basierend hielt der OGH in der Entscheidung 9 ObA 150/21f fest, dass der in § 10 Abs 2 UrlG normierte Entfall des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung unionsrechtwidrig ist, soweit es den nach Art 7 Abs 2 d...

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