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Grund und Grenzen der Haftung wegen Bescheidverletzung
Der Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Verletzung von per Bescheid angeordneten Pflichten haftbar macht, und geht dazu der Frage nach, ob sich eine verwaltungsrechtliche Fehlerhaftigkeit des Bescheids schadenersatzrechtlich auswirkt.
https://doi.org/10.47782/oeba202011080001
This paper examines whether the violation of individual administrative acts can give rise to liability and particularly analyses the effects of administrative errors on liability for damages.
Stichwörter: Bescheid, Verwaltungsakt, Schutzgesetz, Sorgfaltspflichten, Rechtswidrigkeit, Schutzzweck, Konkretisierungsthese, Rechtskraft, Tatbestandswirkung.
JEL-Classification: K 10, K 13, K 23.
1. Einleitung
1.1. Sorgfaltspflichten und Schutzgesetzverletzung
Wer rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden verursacht, wird bekanntlich nach § 1295 Abs 1 ABGB ersatzpflichtig. Da das Gesetz dabei offen lässt, woraus sich die Rechtswidrigkeit ergibt, ist „durch Rekurs auf die Wertungen der gesamten übrigen Rechtsordnung“ zu bestimmen, zu welchem Verhalten der Schädiger im jeweiligen Fall verpflichtet ist. Im Grundsatz fällt das mitunter leicht, jeder muss etwa auf die körperliche Unversehrtheit, das Eigentum und sonstige absolut g...