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Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zur Umsetzung von CRD V und BRRD II
Am erfolgte die Veröffentlichung des Ministerialentwurfes zur Umsetzung des EU-Bankenpakets zur Risikoreduzierung – bestehend aus CRD V (Richtlinie [EU] 2019/878) und BRRD II (Richtlinie [EU] 2019/879).
Mit den darin enthaltenen Anpassungen des Bankwesengesetzes (BWG) sowie des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BASAG) werden die beiden oben angeführten EU-Richtlinien ohne nennenswerte Abweichungen in das österreichische Recht umgesetzt. Die Hauptgesichtspunkte des Entwurfs lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
Konzessionierung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
Die Regelung des neu eingefügten § 7b BWG etabliert die Vorgaben des Art. 21a CRD V zur Genehmigungspflicht für bestimmte Finanzholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften an der Spitze einer Gruppe. Diese Gesellschaften werden künftig für die Erfüllung der auf konsolidierter Basis anzuwendenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich sein. Die Vorgaben enthalten Anforderungen an die Zulassungsbeantragung, Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung (u.a. Schaffung einer angemessenen Organisationsstruktur, Fit&Proper-Anforderungen an die Geschäftsleiter), Ausnahm...