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Interne Revision und Aufsichtsrat
Neue Allianz oder doch Dreigestirn mit dem Vorstand?
Der überaus pointierte, kurzweilige Beitrag von Josef Fritz in der letzten Ausgabe von GRC aktuell über die „neue Allianz“ zwischen Aufsichtsrat und Interner Revision hat den Verfasser zur höchstpersönlichen Reflexion über Revisionsverständnis, Rollenbild und Interdependenzen im Beziehungsgeflecht von Organisationen aus 25 Jahren Revisionserfahrung, davon fast 20 Jahre als Revisionschef, motiviert.
1. Grundsätzliches
Der Aufsichtsrat bzw der Prüfungsausschuss wurde mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) dazu verpflichtet, auch das – gegebenenfalls vorhandene – interne Revisionssystem zu kontrollieren. Die verpflichtende Einrichtung einer Internen Revision ist nur im Finanz- und Versicherungsbereich gegeben. Die meisten größeren Organisationen und Unternehmen, auch im Public Sector und zunehmend im Mittelstand, haben Interne Revisionen eingerichtet. Mit der deutlich zunehmenden Professionalisierung von Aufsichtsräten, auch unter Berücksichtigung erweiterter Haftungsszenarien, gewinnt die Frage, auch über die URÄG-Thematik hinaus, an Bedeutung, wie der Aufsichtsrat mit der Internen Revision umgehen bzw kommunizieren soll.
Das Three Lines of Defense Model(3LoD) stell...