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iFamZ 3, Juli 2020, Seite 173

Ergänzungsklage auf Ausspruch des Scheidungsverschuldens

iFamZ 2020/99

§§ 57, 58, 60 EheG; § 411 ZPO

Die Ergänzungsklage kann nicht auf bereits im Scheidungsprozess vorgebrachte Verschuldensgründe gestützt werden. Wurde im Scheidungsverfahren ein Mitverschuldensantrag nach § 60 Abs 3 EheG gestellt, so steht die Ergänzungsklage nicht zu.

Die (hier) Beklagte begehrte im Verfahren (…) des Bezirksgerichts (…) (Vorverfahren) mit Klage (…) die Ehescheidung aus dem Verschulden des (hier) Klägers. Dieser beantragte die Klageabweisung, hilfsweise den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens der Ehegattin an der Zerrüttung. Mit Urteil (…) schied das Bezirksgericht (…) die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des (…) Klägers. (…). Innerhalb der Berufungsfrist des Vorprozesses, brachte der Kläger beim Bezirksgericht (…) die hier gegenständliche, auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage gegen die Beklagte ein. Er bringt vor, er habe der Beklagten im Vorverfahren aus Gründen des Anstands zahlreiche Eheverfehlungen nicht vorgeworfen. Nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs im Vorprozess stellte der Kläger das Klagebegehren um und begehrt (…) die Abänderung des im Urteil des Bezirksgerichts (…) enthaltenen Schuldausspruchs dahin, dass die Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Be...

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